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Frau Stella Gorval
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von connecteam

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Als connecteam werden sowohl die Dienstleistungen der Internetplattform connecteam mit ihren beiden Bestandteilen connecteam.mobil und connecteam.business bezeichnet, als auch das Unternehmen connecteam Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt).

Präambel

Die Vertragspartner von connecteam können Unternehmen und Forschungsinstitute im Technologiepark Dortmund und deren Beschäftigte sowie Dortmunder Hochschulen und deren Studierende und Beschäftigte sein.

Wird ein Unternehmen Mitglied im connecteam-Netzwerk, können alle seine Mitarbeiter nach vorheriger Registrierung die Dienste von connecteam nutzen. Dies wird im Weiteren als Unternehmensmitgliedschaft bezeichnet.

Ein Beschäftigter kann nur Mitglied von connecteam werden, wenn er bei einem am Standort ansässigen Unternehmen angestellt ist. Die Mitgliedschaft seines Unternehmens im connecteam-Netzwerk ist hierfür nicht notwendig. Dieser Fall wird im Weiteren als Einzelmitgliedschaft bezeichnet.

In beiden Fällen wird ein Vertrag, entweder über eine Unternehmensmitgliedschaft oder über eine Einzelmitgliedschaft im connecteam-Netzwerk, mit der connecteam Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Ruhrallee 62, 44139 Dortmund geschlossen. Connecteam wird von der geschäftsführenden Gesellschafterin Frau Stella Gorval vertreten. Die Kontaktdaten und die Eintragungsdaten in das Handelsregister sind im Impressum aufgeführt.

Unternehmensmitglieder und Einzelmitglieder finden diese AGB auf der Website von connecteam unter dem Link „AGB“, wo sie jederzeit, auch nach Vertragsabschluss, abgerufen, ausgedruckt und herunterladen bzw. speichert werden können.

§1 Leistungen von connecteam und ihre Zusammensetzung

  1. Die Leistungen von connecteam bestehen in der Bereitstellung einer entgeltlichen lokalen Internetplattform zur Vermittlung von Kontakten in Bereichen Business, Wissenstransfer und Mobilitätsmanagement am jeweiligen Standort.
    connecteam bietet seinen Nutzern eine gleichzeitige Mitgliedschaft in den beiden Netzwerken connecteam.business und connecteam.mobil. connecteam.business gliedert sich in die Bereiche Unternehmensverzeichnis mit Stichwortsuche, Projektbörse, Stellen- und Praktikantenbörse sowie Wissensnetzwerk. connecteam.mobil besteht aus einer MitfarZentrale, dem Angebot von JobTickets, der Verlinkung zum exklusiven Partner DriveCar Sharing sowie der Beschreibung umliegender Fahrradwege.
  2. Die Entgelte für Unternehmen sind im Abschnitt „Unternehmensmitgliedschaften“ geregelt. Die Entgelte für Beschäftigte, deren Arbeitgeber keine Mitglieder im connecteam-Netzwerk sind sowie für andere Einzelmitglieder, wie z. B. Studenten, sind im Abschnitt „Einzelmitgliedschaften“ geregelt.
  3. Die Dauer der Mitgliedschaft im connecteam-Netzwerk beträgt mindestens drei Monate. Abweichend hiervon wird im Falle der Nutzung von JobTicket eine Mitgliedschaft für die Laufzeit des Tickets vereinbart, da connecteam die Abrechnung für die JobTickets übernimmt und die Rabattierung im Rahmen des Netzwerks erfolgt.
  4. Die Nutzung des connecteam-Netzwerks ist nur im Rahmen der von connecteam vorgesehenen Zwecken möglich. Sollten Mitglieder die Plattform anderweitig nutzen wollen, ist ein entsprechender Vorschlag bei connecteam einzureichen. Dieser Vorschlag bedarf einer schriftlichen Zustimmung von connecteam.
  5. Um einen möglichen Missbrauch weitestgehend auszuschließen, werden die von Mitgliedern abgegebenen Daten und/oder Informationen von connecteam überprüft. Sollten dennoch Daten veröffentlicht werden, die unzutreffend sind oder die gegen die gesetzlichen Vorschriften oder diese AGB verstoßen, ist connecteam berechtigt, diese sofort nach dem Bekanntwerden ohne Vorankündigung von der Internernetplattform zu entfernen.
  6. Trotz ständiger Bemühungen ist es technisch nicht möglich, eine hundertprozentige Verfügbarkeit der connecteam-Plattform zu gewährleisten. Das Mitglied erkennt diese Tatsache an. Neben der regelmäßig von connecteam durchgeführten Wartungsarbeiten und Sicherheitsüberprüfungen können Vorfälle, die nicht im Machtbereich von connecteam stehen, wie beispielweise Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen, Stromausfälle o. ä., zu kurzfristigen Störungen oder zur vorübergehenden Einstellung der Dienste der connecteam-Plattform führen.
  7. Ausgenommen der Anwendungen JobTicket und RadwegBeschreibungen bietet connecteam dem Mitglied lediglich eine Kontaktplattform an, um es mit anderen Mitgliedern zusammenzuführen und den Mitgliedern eine generelle Kontaktaufnahme untereinander zu ermöglichen. Kommen aufgrund der über connecteam aufgenommenen Kontakte Verträge unter den Mitgliedern zustande, ist connecteam hieran nicht beteiligt und wird daher kein Vertragspartner. Für die Abwicklung und die Erfüllung solcher Verträge sind allein die Mitglieder verantwortlich. connecteam garantiert seinen Mitgliedern kein Zustandekommen von Kontakten und daraus resultierenden Verträgen. Connecteam haftet nicht für Pflichtverletzungen der Mitglieder aus den zwischen den Mitgliedern geschlossenen Verträgen oder für Nichteinhalten mündlicher Abmachungen.
  8. Bei den mit den Partnern geschlossenen Verträgen tritt connecteam lediglich als Vermittler auf. Für diese Partnerangebote gelten die AGB und Datenschutzerklärungen der jeweiligen Partnerunternehmen.
    Beim Partner DSW21 wird ein Zusatzvertrag zwischen connecteam und dem Netzwerkmitglied geschlossen. connecteam übernimmt die Zusammenführung der Mitglieder zu einem rabattfähigen Abnehmerverbund und die Abrechnung der JobTickets. Ansonsten gelten die Abopreise der DSW21, die an diesen Partner eins zu eins weitergeleitet werden. Das JobTicket wird erst ab 50 abnehmenden Mitgliedern angeboten. Der Ansprechpartner der Mitglieder beim JobTicket ist connecteam.
    Bei dem exklusiven Partner DriveCar Sharing haben connecteam-Mitglieder die Möglichkeit, das gesamte Leistungsspektrum zum Vorteilspreis des Partners des Programms „effizient mobil“ zu nutzen. DriveCar Sharing ist für die komplette Buchungsabwicklung verantwortlich und fungiert als Vertrags- und Ansprechpartner der Mitglieder.

§2 Registrierung, Zusicherungen bei der Registrierung

  1. Die Nutzung der Dienste von connecteam bedarf einer Mitgliedschaft im connecteam-Netzwerk. Die Mitgliedschaft wird nach der Registrierung und einer Datenüberprüfung durch connecteam freigeschaltet.
  2. Das Mitglied versichert, dass alle von ihm bei der Registrierung angegebenen Daten wahr und vollständig sind. Bei Änderungen seiner Daten verpflichtet sich das Mitglied, die geänderten Daten unverzüglich connecteam mitzuteilen.
    Im connecteam-Netzwerk ist nur die Verwendung der richtigen Vor- und/oder Nachnamen zulässig.
  3. Nur volljährige Personen dürfen sich bei registrieren.
  4. Das Mitglied ist verpflichtet, sein bei der Registrierung gewähltes Passwort geheim zu halten. Das Passwort wird von connecteam nicht an Dritte weitergeben. connecteam wird das Mitglied zu keinem Zeitpunkt nach dem Passwort fragen.
  5. Das Mitglied gibt ein Angebot zum Abschluss des Vertrages über die Mitgliedschaft im connecteam-Netzwerk und über die Nutzung der Leistungen der connecteam-Plattform, indem es die Registrierung vornimmt. Durch die Freischaltung des Mitglieds nimmt connecteam dieses Angebot an und stellt ihm seine Leistungen zur Verfügung.
    Bei der Annahme des Mitgliedschaftsangebots durch connecteam kommt der Vertrag zwischen dem Mitglied und connecteam zustande. Für die Nutzung des JobTickets bedarf es eines Zusatzvertrages.
  6. Wenn ein Unternehmen ein Mitglied im connecteam-Netzwerk ist, ist die Nutzung der Netzwerkleistungen für seine Mitarbeiter kostenfrei. Auch in diesem Fall müssen die Mitarbeiter die Einzelregistrierung vornehmen.
  7. connecteam wird überprüfen, ob die bei der Registrierung von den potentiellen Mitgliedern angegebenen Daten stimmen, und ob sich dabei tatsächlich um die vorgegebenen Unternehmen und Personen handelt. Dieser Vorgang dient einzig und allein der Sicherheit der Mitglieder und soll einen möglichen Missbrauch ausschließen. Dadurch soll eine vertrauensvolle und effektive Funktionsweise des Netzwerks gewährleistet werden.
  8. Trotz der Datenüberprüfung durch connecteam ist ein Mitglied dazu angehalten, bei Verdacht auf Unregelmäßigkeiten dies connecteam unverzüglich zu melden und sich selbst bei der Kontaktaufnahme von der Richtigkeit der angegebenen Daten zusätzlich zu überzeugen.

§3 Pflichten des Mitglieds

Das Mitglied verpflichtet sich,

  1. ausnahmslos zutreffende Angaben zu seiner Person zu machen und vollständig auf Pseudonyme oder Künstlernamen zu verzichten.
  2. beim Hochladen eines Fotos auf die connecteam-Plattform ein solches Bild zu wählen, auf dem sein Gesicht klar und deutlich erkennbar ist. Das Mitglied übermittelt nur ein Foto, dessen öffentliche Wiedergabe auf der connecteam-Plattform erlaubt ist. Das hochgeladene Foto darf ausschließlich das Mitglied selbst zeigen.
  3. bei der Nutzung der Leistungen des connecteam-Netzwerks die geltenden Gesetze und alle Rechte Dritter zu beachten. Insbesondere ist dem Mitglied Folgendes untersagt:
  • Verleumdungen oder Beleidigungen betreffend anderer Mitglieder, anderer Personen oder Unternehmen oder connecteam-Mitarbeiter auf der connecteam-Plattform zu verbreiten;
  • gewaltverherrlichende, pornografische oder gegen Jugendschutzgesetze verstoßende Inhalte zu verwenden, anzubieten, zu bewerben oder zu vertreiben;
  • andere Mitglieder zu belästigen, insbesondere durch unerwünschte Werbung (vgl. § 7 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb UWG);
  • unberechtigt Inhalte zu verwenden, die durch das Urheber-, Marken-, Patent-, Geschmacksmuster- oder Gebrauchsmusterrecht gesetzlich geschützt sind und/oder gesetzlich geschützte Waren oder Dienstleistungen zu bewerben, anzubieten oder zu vertreiben;
  • wettbewerbswidrige Handlungen vorzunehmen oder zu fördern, insbesondere keine progressive Kundenwerbung zu betreiben wie Ketten­-, Schneeball- oder Pyramidensysteme.
die anderen Mitglieder insbesondere durch folgende Handlungen nicht zu belästigen:
  • Kettenbriefe zu versenden
  • Strukturvertriebsmaßnahmen wie Multi-Level-Marketing oder Multi-Level-Network-Marketing durchzuführen, zu bewerben und zu fördern
  • auf anzügliche oder sexuell geprägte Weise mit anderen Mitgliedern zu kommunizieren.
Folgende Handlungen sind dem Mitglied untersagt:
  1. Bei der Nutzung der connecteam-Plattform jegliche Software, Scripts oder Mechanismen zu verwenden, außer der Schnittstellen oder Software, die von connecteam zur Nutzung der Plattform bereit gestellt werden;
  2. Kopieren, Modifizieren, Überschreiben, Blockieren, wenn dies für die zweckmäßige Nutzung der connecteam-Plattform nicht notwendig ist. Es ist ausdrücklich untersagt im Wege von „Robot/Crawler“-Suchmaschinen-Technologien zu kopieren, da die zweckmäßige Nutzung der connecteam-Plattform dies nicht erfordert;
  3. Die Inhalte der connecteam-Plattform oder Inhalte der anderen Mitglieder öffentlich zu wiedergeben und zu verbreiten;
  4. Eine übermäßige Belastung und jede sonstige Handlung, die geeignet ist, die technische Funktionalität der connecteam-Plattform zu stören oder diese zum Erliegen zu bringen.

§4 Änderungen der Leistungen der connecteam-Plattform

connecteam ist berechtigt, die auf der connecteam-Plattform angebotenen Leistungen zu modifizieren oder andere Leistungen anzubieten, außer wenn dies dem Mitglied nicht zumutbar ist.

§5 Laufzeit, Beendigung des Vertrags, Rückzahlung der im Voraus bezahlten Entgelte

  1. Die Mindestlaufzeit der Mitgliedschaft im connecteam-Netzwerk beträgt drei Monate. Wenn sie nicht gekündigt wird, verlängert sich die Mitgliedschaft um den gleichen Zeitraum.
  2. Das Mitglied und connecteam können das Vertragsverhältnis ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von vierzehn Tagen zum Ablauf der beim Registrierungsprozess gewählten Mindestdauer der Mitgliedschaft oder anschließend zum Ablauf eines Verlängerungszeitraums kündigen.
  3. Die Kündigung ist per Telefax oder Brief an connecteam bzw. das Mitglied zu versenden. Bei der Kündigung sind die Kontaktdaten des Mitglieds entsprechend seinen Angaben bei der Registrierung anzugeben. Die Bestimmungen in Ziffer 3 lassen das Recht beider Parteien, aus wichtigem Grund zu kündigen, unberührt.
  4. Für connecteam liegt insbesondere dann ein wichtiger Grund vor, wenn die Fortführung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist für connecteam unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen von connecteam und des Mitglieds unzumutbar ist. Wichtige Gründe sind die folgenden Ereignisse:
  • Das Mitglied verstößt gegen seine vertraglichen Pflichten gegenüber connecteam, insbesondere aus §§ 2 und 3 dieser AGB;
  • Das Mitglied hält die gesetzlichen Vorschriften nicht an;
  • Wenn sich trotz der Prüfung durch connecteam herausstellt, dass das Mitglied nicht die Person ist, als die er sich registriert hat;
  • Das Mitglied setzt sich für Vereinigungen oder Gemeinschaften – oder deren Methoden oder Aktivitäten – ein, die von Sicherheits- oder Jugendschutzbehörden beobachtet werden;
  • Das Verhalten des Mitglieds schädigt ein oder mehrere andere Mitglieder;
  • Die Inhalte, die das Mitglied auf die Plattform eingestellt hat, zu löschen;
  • Eine Abmahnung auszusprechen oder
  • Den Zugang zu den Leistungen der connecteam-Plattform zu sperren.
  • Der Vertrag wird aus wichtigem Grund gemäß § 5, Ziffer 4 durch connecteam gekündigt;
  • Der Zugang des Mitglieds wird gemäß § 5, Ziffer 4 von connecteam gesperrt oder
  • Der Vertrag wird durch das Mitglied gekündigt.
  • Der Anspruch des Mitglieds auf Rückzahlung bereits im Voraus bezahlter Entgelte bleibt jedoch bestehen, wenn das Mitglied aufgrund eines wichtigen Grundes kündigt, der aus dem Verantwortungsbereich von connecteam herrührt.

§6 Entgeltregelungen für Einzelmitglieder

Für die Mitarbeiter der Firmenkunden ist die Mitgliedschaft im connecteam-Netzwerk kostenfrei. Die vergünstigten Abo-Kosten für das JobTicket sind kein Bestandteil des Mitgliedschaftsbeitrages.

Der Mitgliedschaftsbeitrag für eine 3-monatige Mitgliedschaft beträgt 17,00 Euro.

Der Mitgliedschaftsbeitrag für eine 6-monatige Mitgliedschaft beträgt 32,00 Euro.

Der Mitgliedschaftsbeitrag für eine 12-monatige Mitgliedschaft beträgt 56,00 Euro.

Alle Preise verstehen sich inklusive Umsatzsteuer.

Die Beiträge für die gewählte Laufzeit werden vom Mitglied in einem Betrag auf das Konto von connecteam überwiesen. Die Freischaltung des Mitglieds erfolgt nach der Prüfung der Datenangaben und nach dem Eingang der Mitgliedschaftsbeiträge.

Es besteht die Möglichkeit, bei der Verlängerung einer bestehenden Mitgliedschaft zu einer längeren Laufzeit zu wechseln.

§7 Entgeltregelungen für Unternehmensmitglieder

Die Beiträge für Unternehmensmitgliedschaften richten sich nach den jeweiligen Beschäftigtenzahlen und werden nach der Preisliste für Unternehmensmitglieder festgesetzt. In diesem Fall sind alle Preise Nettopreise.

§8 Verantwortlichkeit für Inhalte, Daten und/oder Informationen des Mitglieds

  1. Das Mitglied ist selbst für die Inhalte, Daten und/oder Informationen sowie für Inhalte auf verlinkten externen Websites, die es auf der connecteam-Plattform bereitstellt, verantwortlich. Insbesondere ist das Mitglied verpflichtet, den Zweck von connecteam als Verkehrs- und Businessnetzwerk durch seine Inhalte einzuhalten.
  2. Wenn das Mitglied eine vertrags- oder gesetzeswidrige Benutzung der connecteam-Plattform feststellt, so kann er diese mit dem auf der connecteam-Plattform bereitgestellten Kontaktformular, telefonisch oder schriftlich melden.

§9 Kundendienst / technischer Support

Das Mitglied kann Fragen und Erklärungen zu seinem Vertrag mit connecteam telefonisch, mittels des bereitgestellten Kontaktformulars oder per Fax bzw. Brief an die Kontaktperson von connecteam richten. Bei technischen Fragen ist ein extra für diese Zwecke bereitgestelltes Kontaktformular „Technischer Support“ zu nutzen.

§10 Haftung von connecteam

  1. connecteam haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht bei der Verletzung von Hauptleistungspflichten. Hauptleistungspflichten sind solche Pflichten, die der Vertrag nach seinem Sinn und Zweck dem Mitglied gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Vertragspflicht durch connecteam oder seine Mitarbeiter oder Dienstleister ist die Haftung auf den vorhersehbaren und typischen Schaden begrenzt.
  3. Die Haftungsbegrenzungen gemäß vorstehender Ziffern 1. und 2. gelten nicht bei der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit. Ferner bleibt eine gesetzlich vorgesehene verschuldensunabhängige Haftung unberührt.
  4. connecteam haftet nicht für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Vermittlung, durch unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, durch Viren oder in sonstiger Weise bei der Nutzung der Internetplattform entstehen können, es sei denn, dass solche Schäden von connecteam vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden.
  5. connecteam haftet nicht für die Richtigkeit, Qualität, Vollständigkeit, Verlässlichkeit, Art und Güte oder Glaubwürdigkeit der übermittelten Inhalte. Die Verantwortung für Inhalte, die von Dritten eingestellt werden, lehnt connecteam ausdrücklich ab. Ebenso ist connecteam für die Inhalte von anderen Websites, die über selbst oder von anderen Mitgliedern gesetzte Links erreicht werden, nicht verantwortlich.
  6. connecteam haftet nicht für technische Störungen, die ihre Ursache nicht im Verantwortungsbereich von connecteam haben, ferner nicht für Schäden, die auf höherer Gewalt beruhen.
  7. connecteam haftet nicht für nicht zustande gekommenen Mitfahr- und Reisegelegenheiten. connecteam haftet ebenfalls nicht für die Folgen des Nicht-Zustandekommens und nicht für Absprachen, die unter den Mitgliedern getroffen wurden.
  8. connecteam übernimmt keine Garantie, dass seine Systeme und Dienstleistungen ohne Unterbrechung zur Verfügung stehen.

§11 Freistellung

  1. Das Mitglied verpflichtet sich, connecteam von jeglicher Haftung und von allen Verpflichtungen, Aufwendungen und Ansprüchen, die sich aus Schäden wegen übler Nachrede, Beleidigung, Verletzung von Persönlichkeitsrechten, wegen des Ausfalls von Dienstleistungen für Mitglieder, wegen der Verletzung von immateriellen Gütern oder sonstigen Rechten ergeben, freizustellen.
  2. Das Mitglied stellt connecteam ferner von sämtlichen Ansprüchen, einschließlich Schadensersatzansprüchen, frei, die andere Mitglieder oder sonstige Dritte gegen connecteam wegen der Verletzung ihrer Rechte durch die Nutzung der Leistungen der connecteam-Plattform durch das Mitglied geltend machen.
  3. Das Mitglied verpflichtet sich, alle connecteam aufgrund einer Verletzung von Rechten Dritter entstehenden angemessenen Kosten zu übernehmen, einschließlich der für die Rechtsverteidigung entstehenden angemessenen Kosten. Alle weitergehenden Rechte sowie Schadensersatzansprüche von connecteam bleiben unberührt. Dem Nutzer steht das Recht zu, die tatsächlichen entstandenen Kosten nachzuweisen.
    Die unter Ziffern 1 bis 3 genannten Pflichten des Mitglieds gelten nicht, soweit das Mitglied die eintretende Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.
  4. Werden durch die Inhalte des Mitglieds Rechte Dritter verletzt, ist connecteam dazu berechtigt, solche Inhalte umgehend zu löschen. Ferner hat das Mitglied die vertragswidrige und/oder gesetzwidrige Nutzungsweise nach Aufforderung durch connecteam sofort einstellen.

§12 Datenschutz

connecteam erhebt personenbezogene Daten der Mitglieder in möglichst minimalem Umfang. Diese Daten sind erforderlich, um eine reibungslose Funktionsweise des Netzwerks zu ermöglichen. Sie werden ausschließlich zu Zwecken eines vertrauensvollen Umgangs der Mitglieder untereinander eingesetzt und für die interne Verwaltung genutzt. Nur registrierte Mitglieder haben Zugang zu den Daten anderer Mitglieder und nur im von den Mitgliedern selbst bestimmten Umfang.

connecteam nutzt die Mitgliederdaten für die interne Verwaltung und wird sie ggf. in dem Umfang an Partner weiterleiten, wie es für die Erbringung von Leistungen notwendig ist, die das Mitglied angefordert hat. connecteam wird die personenbezogenen Daten der Mitglieder in keinem Fall an Dritte weitergeben. Alle geltenden Datenschutzrechte werden von connecteam streng eingehalten. Die Datenschutzbestimmungen von connecteam regeln den Umgang mit den Mitgliederdaten und sind jederzeit auf der connecteam-Plattform einsehbar.

§13 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. connecteam behält sich das Recht vor, seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Berücksichtigung seiner Interessen und ohne Angabe von Gründen zu ändern, es sei denn, das ist für das Mitglied nicht zumutbar.
  2. connecteam wird die Mitglieder über Änderungen der AGB rechtzeitig informieren.
  3. Das Mitglied erklärt sich bereit, mit der Anwendung der geänderten Geschäftsbedingungen auf bereits vor der Änderung geschlossene Verträge einverstanden zu sein, wenn connecteam das Mitglied darauf hinweist, dass eine Änderung der AGB stattgefunden hat und das Mitglied nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen, beginnend mit dem Tag, der auf die Änderungsmitteilung folgt, der Änderung widerspricht.

§14 Schlussbestimmungen

  1. Das Mitglied kann alle Mitteilungen an connecteam per E-Mail mit den auf der connecteam-Plattform integrierten Kontaktformularen abgeben oder diese per Fax oder Brief an connecteam übermitteln. connecteam kann Mitteilungen an das Mitglied per E-Mail oder per Fax oder Brief an die Adresse versenden, die das Mitglied als aktuelle Kontaktdaten in seinem Mitgliederprofil angegeben hat.
  2. Mündliche Nebenabreden wurden von den Vertragsparteien nicht getroffen und sind nicht möglich. Nachträgliche Ergänzungen oder Änderungen der geschlossenen Vereinbarungen bedürfen der Textform.
  3. Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt.
  4. Erfüllungsort ist Dortmund.
  5. Gerichtsstand ist Dortmund.
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